RS Vwgh 2004/10/19 2004/02/0296

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Veröffentlicht am 19.10.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/02/0013 B 19. Dezember 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der behaupteten Mangelhaftigkeit der Sachverhaltsermittlung und der Verletzung des Parteiengehörs handelt es sich nicht um Beschwerdepunkte, sondern um Beschwerdegründe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004020296.X01

Im RIS seit

28.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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