Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
22.05.2014Index
90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG §14 Abs8Rechtssatz
Gibt es keinen Hinweis auf die Einnahme von K.-o.-Tropfen und treten im Verfahren keine konkreten begründeten Zweifel an der Funktionsfähigkeit des verwendeten Alkomaten zu Tage, so ist das Ergebnis als richtig anzusehen und zugrunde zu legen.
Schlagworte
Alkomat; Messergebnis; K.O. TropfenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.20.0487.5Zuletzt aktualisiert am
02.12.2014