Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
02.06.2014Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfLG Tir 1996 §42 Abs3 litbRechtssatz
Wird ein Antrag auf Ausscheidung aus einer Agrargemeinschaft dahingehend ausgedehnt, dass ein koordiniertes Sonderteilungsverfahren hinsichtlich dreier Agrargemeinschaften durchgeführt werden soll, stellt dies eine wesentliche Antragsmodifikation dar, die als Stellung eines neuen Antrags unter konkludenter Zurückziehung des ursprünglichen Antrags zu werten ist.
Schlagworte
Zulässige Aussetzung des Verfahrens; Wesensändernde AntragsänderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.44.1210.3Zuletzt aktualisiert am
11.11.2014