Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.07.2014Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §103 Abs2Rechtssatz
Wenn bei einer Übertretung nach dem BStMG der Lenker bei einer Anhaltung durch die Mautaufsichtsorgane der ASFINAG bereits festgestellt werden konnte, ist eine Anfrage an den Zulassungsbesitzer nicht mehr zulässig, da die Behörde nicht willkürlich und grundlos vorgehen darf.
Schlagworte
Willkürliche und grundlose Anfrage an den Zulassungsbesitzer bei bekanntem LenkerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.15.1930.1Zuletzt aktualisiert am
25.11.2014