Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
25.08.2014Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Der Verfassungsgerichtshof hat gegen solche Beiträge weder an sich noch gegen den Umstand Bedenken gehegt, dass der aus dem Tourismus mittelbar oder unmittelbar erzielte Erfolg unter Zugrundelegung des Umsatzes eines Pflichtmitgliedes errechnet wird (vgl VfGH 30.11.2004, G 83/04; VfGH 06.03.2006, B 158/05; ua).Der Verfassungsgerichtshof hat gegen solche Beiträge weder an sich noch gegen den Umstand Bedenken gehegt, dass der aus dem Tourismus mittelbar oder unmittelbar erzielte Erfolg unter Zugrundelegung des Umsatzes eines Pflichtmitgliedes errechnet wird vergleiche VfGH 30.11.2004, G 83/04; VfGH 06.03.2006, B 158/05; ua).
Schlagworte
Nichtbescheid, Fertigungsklausel, Bezeichnung der Behörde, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Beitragsgruppenverordnung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.20.1891.2Zuletzt aktualisiert am
20.02.2015