Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
15.09.2014Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG §5Anmerkung
Mit Beschluss vom 21.11.2014, Z E 1551/2014-4, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 15.09.2014, Z LVwG-2014/26/1633-2, erhobenen Beschwerde ab und trat sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab.Rechtssatz
Insoweit der Beschwerdeführer und zwei der von ihm angebotenen Zeugen dargelegt haben, dass unter den Bäumen auf der strittigen Teilfläche eine Mäh- und Schafweidenutzung erfolgt ist, ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in Wien hinzuweisen, wonach die Eigenschaft einer Grundfläche als Wald bei einer sogenannten Nebennutzung, wie zB der Waldweide (§ 37 Forstgesetz 1975) oder der Gewinnung von Futter durch Abmähen von Waldflächen („Mähweide“) nicht verloren geht, hiefür bedürfte es schon einer die Waldkultur ausschließenden Nutzung, also einer Kulturumwandlung durch Entfernung des forstlichen Bewuchses und Anlage einer Mähwiese (vgl dazu das Erkenntnis des VwGH vom 13.12.2010, Zl 2009/10/0052, unter Hinweis auf das Vorjudikat vom 21.11.1994, Zl 93/10/0141).Insoweit der Beschwerdeführer und zwei der von ihm angebotenen Zeugen dargelegt haben, dass unter den Bäumen auf der strittigen Teilfläche eine Mäh- und Schafweidenutzung erfolgt ist, ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in Wien hinzuweisen, wonach die Eigenschaft einer Grundfläche als Wald bei einer sogenannten Nebennutzung, wie zB der Waldweide (Paragraph 37, Forstgesetz 1975) oder der Gewinnung von Futter durch Abmähen von Waldflächen („Mähweide“) nicht verloren geht, hiefür bedürfte es schon einer die Waldkultur ausschließenden Nutzung, also einer Kulturumwandlung durch Entfernung des forstlichen Bewuchses und Anlage einer Mähwiese vergleiche dazu das Erkenntnis des VwGH vom 13.12.2010, Zl 2009/10/0052, unter Hinweis auf das Vorjudikat vom 21.11.1994, Zl 93/10/0141).
Schlagworte
WaldfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.26.1633.2Zuletzt aktualisiert am
28.05.2015