RS Vwgh 2004/10/19 2002/02/0049

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Veröffentlicht am 19.10.2004
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;

Rechtssatz

Der bloße "Verdacht", der Aufgeforderte habe ein Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand gelenkt, reicht aus (Hinweis E 10.9.2004, 2004/02/0276). Dies gilt auch hinsichtlich des Lenkens auf einer Straße "mit öffentlichem Verkehr" (vgl. § 1 Abs. 1 StVO), sodass auch in dieser Hinsicht ein "Verdacht" genügt.

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002020049.X01

Im RIS seit

19.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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