Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.10.2014Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §93 Abs2Rechtssatz
Sind Abgabenbescheide zu Unrecht an ein einzelnes Mitglied und nicht an die Personengemeinschaft ergangen, so ist nicht die Personengemeinschaft sondern das als Bescheidadressat genannte Mitglied der Personengemeinschaft beschwerdelegitimiert.
Schlagworte
Wasser- und Kanalanschlussgebühr; Erschließungsbeitrag; Bescheidadressat; fehlerhafte Bezeichnung; BeschwerdelegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.20.0418.2Zuletzt aktualisiert am
28.10.2014