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L38006 Verwaltungsabgaben SteiermarkNorm
LVwAbgV Stmk 2002;Rechtssatz
Dem Normsetzer kann nicht unterstellt werden, dass er den Begriff "Fahrzeug" im Sinne der LVwAbgV Stmk 2002 (besonderer Teil unter X. Straßenpolizei in der Tarifpost 80b) in einem anderen Sinne als die StVO 1960 (§ 2 Z. 19) verstanden wissen wollte, geht es hier doch gerade um die Erteilung von Ausnahmebestimmungen nach diesem Gesetz. Unter die weite Definition des § 2 Z. 19 StVO 1960 fallen somit nicht nur Zugmaschinen sondern auch Anhänger, somit auch "Sattelanhänger (Sattelaufleger)".
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004020200.X01Im RIS seit
18.11.2004