RS Vwgh 2004/10/19 2004/02/0200

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Veröffentlicht am 19.10.2004
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Index

L38006 Verwaltungsabgaben Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

LVwAbgV Stmk 2002;
StVO 1960 §2 Z19;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem Normsetzer kann nicht unterstellt werden, dass er den Begriff "Fahrzeug" im Sinne der LVwAbgV Stmk 2002 (besonderer Teil unter X. Straßenpolizei in der Tarifpost 80b) in einem anderen Sinne als die StVO 1960 (§ 2 Z. 19) verstanden wissen wollte, geht es hier doch gerade um die Erteilung von Ausnahmebestimmungen nach diesem Gesetz. Unter die weite Definition des § 2 Z. 19 StVO 1960 fallen somit nicht nur Zugmaschinen sondern auch Anhänger, somit auch "Sattelanhänger (Sattelaufleger)".

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004020200.X01

Im RIS seit

18.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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