Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
17.10.2014Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VwGVG §28 Abs1Rechtssatz
Im Sinn des oben genannten § 28 Abs 1 VwGVG und aufgrund der vorangeführten Erwägungen sind im vorliegenden Fall aber auch die Voraussetzungen für eine Einstellung des Beschwerdeverfahrens insofern gegeben, als hier der Erledigungsanspruch nach der Beschwerdeeinbringung verloren gegangen ist.Im Sinn des oben genannten Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG und aufgrund der vorangeführten Erwägungen sind im vorliegenden Fall aber auch die Voraussetzungen für eine Einstellung des Beschwerdeverfahrens insofern gegeben, als hier der Erledigungsanspruch nach der Beschwerdeeinbringung verloren gegangen ist.
Schlagworte
Hubschrauberhochgebirgslandelehrgang, Außenlandungen, Außenabflüge, Beschwerdelegitiomation, Prozessvoraussetzungen, Erledigungsanspruch, Gegenstandslosigkeit, Zeitablauf, Einstellung des BeschwerdeverfahrensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.35.2419.3Zuletzt aktualisiert am
10.02.2015