RS Lvwg 2014/10/17 LVwG-2014/35/2419-3

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2014
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

17.10.2014

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Im Sinn des oben genannten § 28 Abs 1 VwGVG und aufgrund der vorangeführten Erwägungen sind im vorliegenden Fall aber auch die Voraussetzungen für eine Einstellung des Beschwerdeverfahrens insofern gegeben, als hier der Erledigungsanspruch nach der Beschwerdeeinbringung verloren gegangen ist.Im Sinn des oben genannten Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG und aufgrund der vorangeführten Erwägungen sind im vorliegenden Fall aber auch die Voraussetzungen für eine Einstellung des Beschwerdeverfahrens insofern gegeben, als hier der Erledigungsanspruch nach der Beschwerdeeinbringung verloren gegangen ist.

Schlagworte

Hubschrauberhochgebirgslandelehrgang, Außenlandungen, Außenabflüge, Beschwerdelegitiomation, Prozessvoraussetzungen, Erledigungsanspruch, Gegenstandslosigkeit, Zeitablauf, Einstellung des Beschwerdeverfahrens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.35.2419.3

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2015
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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