RS Vwgh 2004/10/19 2003/03/0150

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2004
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/03 Sonstiges Verkehrsrecht

Norm

GGBG 1998 §27 Abs1 Z1;
GGBG 1998 §7 Abs2 Z1;
GGBG 1998 §7 Abs2 Z8;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Ob eine Beförderung innerhalb Österreichs bzw. innerhalb der EU oder eine sonstige Beförderung stattgefunden hat, ist nach Auffassung des VwGH angesichts der verletzten Bestimmungen des § 27 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 Z. 1 bzw. § 7 Abs. 2 Z. 8 GGBG 1998 kein wesentliches Tatbestandselement, das im Spruch enthalten sein muss.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003030150.X05

Im RIS seit

22.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten