RS Lvwg 2014/10/24 LVwG-2014/35/2793-1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.10.2014

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die vorliegende Entscheidung sollte offenkundig die zu Zahl *** anhängige Rechtssache, somit – wie auch der Betreff des angefochtenen Bescheides klarstellt – die Anträge der Marktgemeinde X betreffend die Agrargemeinschaft Y erledigen. Dabei wurde offenkundig aufgrund eines redaktionellen Versehens wegen der Vielzahl der von den verfahrenseinleitenden Anträgen vom 27.6.2014 betroffenen Agrargemeinschaften fälschlicherweise der Inhalt des im Parallelverfahren zur Agrargemeinschaft Nachbarschaft Z ergangenen Bescheides verwendet. Dem angefochtenen Bescheid ist insofern in keinster Weise zu entnehmen, ob und wenn ja, welche Ermittlungen zum entscheidungswesentlichen Sachverhalt betreffend die verfahrenseinleitenden, die Agrargemeinschaft Nachbarschaft Y betreffenden Anträge getroffen wurden. Der Entscheidung der belangten Behörde in Bezug auf die Agrargemeinschaft Nachbarschaft Y fehlt insofern jegliche Grundlage.Die vorliegende Entscheidung sollte offenkundig die zu Zahl *** anhängige Rechtssache, somit – wie auch der Betreff des angefochtenen Bescheides klarstellt – die Anträge der Marktgemeinde römisch zehn betreffend die Agrargemeinschaft Y erledigen. Dabei wurde offenkundig aufgrund eines redaktionellen Versehens wegen der Vielzahl der von den verfahrenseinleitenden Anträgen vom 27.6.2014 betroffenen Agrargemeinschaften fälschlicherweise der Inhalt des im Parallelverfahren zur Agrargemeinschaft Nachbarschaft Z ergangenen Bescheides verwendet. Dem angefochtenen Bescheid ist insofern in keinster Weise zu entnehmen, ob und wenn ja, welche Ermittlungen zum entscheidungswesentlichen Sachverhalt betreffend die verfahrenseinleitenden, die Agrargemeinschaft Nachbarschaft Y betreffenden Anträge getroffen wurden. Der Entscheidung der belangten Behörde in Bezug auf die Agrargemeinschaft Nachbarschaft Y fehlt insofern jegliche Grundlage.

Schlagworte

Gemeindegut, Agrargemeinschaft, Hauptteilung, Sachverhalt, fehlende Ermittlungen, redaktionelles Versehen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.35.2793.1

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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