RS Lvwg 2014/11/20 LVwG-2014/20/1089-1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

20.11.2014

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Insbesondere die zeitraumbezogene Abrechnung sowie die zeitliche (an den Geschäftsöffnungszeiten orientierte) sowie örtliche (an der Nähe zum beworbenen Geschäftslokal bezogene) Gebundenheit sprechen für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses und wird mit der Verteilung von Flyern und Gutscheinen auch kein Werk hergestellt.

Schlagworte

Prospektverteiler, Werbemittelverteiler, Dienstnehmereigenschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.20.1089.1

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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