Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.11.2014Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragRechtssatz
Insbesondere die zeitraumbezogene Abrechnung sowie die zeitliche (an den Geschäftsöffnungszeiten orientierte) sowie örtliche (an der Nähe zum beworbenen Geschäftslokal bezogene) Gebundenheit sprechen für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses und wird mit der Verteilung von Flyern und Gutscheinen auch kein Werk hergestellt.
Schlagworte
Prospektverteiler, Werbemittelverteiler, Dienstnehmereigenschaft.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.20.1089.1Zuletzt aktualisiert am
28.11.2014