RS Vwgh 2004/10/20 2000/14/0185

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2004
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §829;
GrEStG 1987 §1;
GrEStG 1987 §2 Abs1;
UStG 1972 §6 Z9a;
UStG 1994 §6 Abs1 Z9a;

Rechtssatz

Auch der Erwerb von Miteigentum begründet Volleigentum (Dorazil, Grunderwerbsteuergesetz3, 24). Miteigentum ist rechtlich Eigentum an einem ideellen Anteil. Auch der Miteigentümer hat ein Vollrecht an seinem ideellen Anteil (vgl. Gamerith in Rummel, ABGB3, Rz. 1 zu § 829). Die Veräußerung eines Miteigentumsanteils ist daher Veräußerung eines Grundstücks im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (Arnold/Arnold, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987, § 1 Tz 72).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140185.X06

Im RIS seit

18.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten