RS Vwgh 2004/10/20 2000/14/0185

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Veröffentlicht am 20.10.2004
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z9a;
UStG 1994 §6 Abs1 Z9a;

Rechtssatz

Die Befreiung iSd § 6 Abs 1 Z 9a UStG 1994 (§ 6 Z 9a UStG 1972) bezieht sich auf die Lieferung von Grundstücken; nicht von der Befreiung umfasst sind sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, wie die Vermietung und Verpachtung oder die Einräumung anderer dinglicher oder obligatorischer Berechtigungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140185.X02

Im RIS seit

18.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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