RS Vwgh 2004/10/20 2004/08/0030

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Veröffentlicht am 20.10.2004
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §15 Abs5;
GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Die mit dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 139, erfolgte Einbeziehung aller selbständig Erwerbstätigen in die Sozialversicherung stellte eine grundsätzliche Neuorientierung im Bereich des Sozialversicherungswesens dar (Hinweis auf die Erl zur RV 886 BlgNR XX. GP, S. 107); der Geltungsbereich der Sozialversicherungsgesetze sollte nicht mehr nur um bestimmte Berufsgruppen erweitert werden, sondern es sollten grundsätzlich alle selbständig Erwerbstätigen in die Pflichtversicherung - und damit in die Beitragspflicht - einbezogen werden. Erst mit dem In-Kraft-Treten dieser Bestimmung wurden auch jene selbständig Erwerbstätigen, die bis dahin von der Pflichtversicherung ausgenommen waren, Teil der im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung bestehenden Solidargemeinschaft, an die auch § 15 Abs. 5 AlVG anknüpft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004080030.X01

Im RIS seit

24.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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