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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei Beurteilung der Frage, ob eine Betätigung als Einkunftsquelle oder als Liebhaberei zu beurteilen ist, entscheidend, dass nach der konkreten Art der Wirtschaftsführung spätestens nach einem angemessenen Zeitraum unter Berücksichtigung einer ernsthaften Vorbereitungsphase Gewinne bzw. Einnahmenüberschüsse erzielt und zudem innerhalb eines absehbaren Zeitraumes ein positives steuerliches Gesamtergebnis erwartet werden kann (Hinweis E 18. März 1997, 96/14/0045).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1998140126.X02Im RIS seit
08.12.2004Zuletzt aktualisiert am
23.06.2009