RS Vwgh 2004/10/20 2003/04/0119

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2004
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs1;
GewO 1994 §87 Abs1;

Rechtssatz

Weder die Ursachen für die zur Verurteilung führenden Straftat noch die (wirtschaftlichen) Folgen der Entziehung der Gewerbeberechtigung für den Verurteilten sind für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit nach § 87 Abs. 1 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 maßgeblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003040119.X01

Im RIS seit

24.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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