RS Vwgh 2004/10/20 2003/08/0265

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Veröffentlicht am 20.10.2004
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
AlVG 1977 §12 Abs4;
AlVG 1977 §7;

Rechtssatz

Im Falle des arbeitlslosen Werkstudenten, der lange Zeit hindurch parallel studiert und arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Werkstudent, sofern er bislang neben seinem Studium auch einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachhaltig nachgegangen ist, weiterhin verfügbar im Sinne des § 7 AlVG ist. Zeiten des Krankengeldbezuges - in denen nicht nur nicht gearbeitet, sondern auch nicht studiert werden kann - unterbrechen die Parallelität von Studium und Beschäftigung nicht (Hinweis E 15. November 2000, Zl. 96/08/0153).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003080265.X02

Im RIS seit

25.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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