RS Vwgh 2004/10/20 2004/08/0023

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Veröffentlicht am 20.10.2004
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16 Abs1 litg;
AlVG 1977 §16 Abs3;
AlVG 1977 §23 Abs1;
AlVG 1977 §23 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/08/0270 E 20. Oktober 2004 RS 1

Stammrechtssatz

§ 16 Abs. 1 lit. g AlVG ist auch auf Pensionsvorschussbezieher anwendbar (Hinweis E 17. Dezember 1999, Zl. 99/02/0273). Dies hindert jedoch nicht, bei der Beurteilung des Vorliegens berücksichtigungswürdiger Umstände im Sinne des § 16 Abs. 3 AlVG auch darauf Bedacht zu nehmen, ob während des Zeitraumes des beabsichtigten Auslandsaufenthalts die Anwesenheit des Arbeitslosen, der gemäß § 23 AlVG vorschussweise Arbeitslosengeld bezieht, im Inland aus Gründen, die mit dem Leistungsanspruch in Zusammenhang stehen, erforderlich ist. So wird der Bewilligung eines Auslandsaufenthaltes für Bezieher eines Pensionsvorschusses bei Vorliegen familiärer Gründe in der Regel dann und so lange nichts entgegenstehen, als mit einer Entscheidung über den Pensionsantrag noch nicht gerechnet werden kann und auch sonst keine Umstände vorliegen, die auf den Leistungsbezug Auswirkungen haben können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004080023.X01

Im RIS seit

17.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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