Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
12.04.2015Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §114Anmerkung
Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 09.09.2015, Zl Ro 2015/04/0017-3, wurde die gegen das Erkenntnis des LVwG Tirol vom 12.04.2015, Zlen LVwG-2014/22/1589-15, LVwG-2014/22/2712-13, erhobene ordentliche Revision als unbegründet abgewiesen.Rechtssatz
Ein Ausschenken im Sinne des § 114 GewO 1994 liegt auch dann vor, wenn der Alkohol nicht direkt vom Gewerbetreibenden bzw. seinen Angestellten, sondern auch über eine andere Person, einem sog. „Mittelsmann“, die den Alkohol vom Gewerbetreibenden bzw. dessen Angestellten ausgefolgt bekommen hat, an die Jugendlichen übergeben wird und diese dann den Alkohol des Gewerbetreibenden verbotenerweise konsumieren. Ob der Gewerbetreibende schlussendlich im konkreten Einzelfall für das Ausschenken von Alkohol an Jugendliche über einen Mittelsmann auch verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich ist, muss über die Prüfung der subjektiven Tatseite, insbesondere zur Frage, ob ein ausreichendes Schulungs- und Kontrollsystem vorgelegen ist, gelöst werden.Ein Ausschenken im Sinne des Paragraph 114, GewO 1994 liegt auch dann vor, wenn der Alkohol nicht direkt vom Gewerbetreibenden bzw. seinen Angestellten, sondern auch über eine andere Person, einem sog. „Mittelsmann“, die den Alkohol vom Gewerbetreibenden bzw. dessen Angestellten ausgefolgt bekommen hat, an die Jugendlichen übergeben wird und diese dann den Alkohol des Gewerbetreibenden verbotenerweise konsumieren. Ob der Gewerbetreibende schlussendlich im konkreten Einzelfall für das Ausschenken von Alkohol an Jugendliche über einen Mittelsmann auch verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich ist, muss über die Prüfung der subjektiven Tatseite, insbesondere zur Frage, ob ein ausreichendes Schulungs- und Kontrollsystem vorgelegen ist, gelöst werden.
Schlagworte
Ausschank von Alkohol an Jugendliche durch sogenannte „Mittelsmänner“European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2014.22.1589.15Zuletzt aktualisiert am
27.10.2015