RS Vwgh 2004/10/20 2002/14/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2004
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §79 Abs1;

Rechtssatz

Das Einsichtsrecht eines Beschuldigten bezieht sich nicht auf Akten, die auf Grund eines Verfahrens gegen einen anderen Beschuldigten entstanden sind (Hinweis auf die Erkenntnisse vom 19. Mai 1988, 88/16/0038, und 88/16/0002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140073.X01

Im RIS seit

24.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten