RS Vwgh 2004/10/21 2001/13/0267

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Veröffentlicht am 21.10.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage nach dem Vorliegen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes stellt sich erst, wenn der Verein nach seiner Satzung und seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001130267.X02

Im RIS seit

18.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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