Index
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §38;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/06/0159Rechtssatz
Bei der Erteilung der im vorliegenden Fall begehrten Ausnahmegenehmigung nach § 22 Abs. 2 Vlbg RPG handelt es sich um eine konstitutive Voraussetzung für die Baubewilligung und damit um eine von der Erteilung einer Baubewilligung unabhängig zu lösende Frage, für die eine eigenständige Bewilligung des Gemeindevorstandes erforderlich ist. Es handelt sich um mehrere nach verschiedenen Gesichtspunkten von verschiedenen Behörden zu beurteilende Ansuchen. Auch wenn eine Vorfrage vorläge, hätten die Gemeindebehörden und die Vorstellungsbehörde diese im Übrigen im Grunde des § 38 AVG nach ihrer eigenen Anschauung beurteilen dürfen.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001060083.X01Im RIS seit
18.11.2004