Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
30.07.2015Index
83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §63 Abs1Rechtssatz
Zumal § 63 Abs 1 AWG 2002 im Zuge der Überprüfung von Stilllegungsmaßnahmen gemäß § 63 Abs 2 AWG 2002 sinngemäß anzuwenden ist, haben auch in diesem Verfahren lediglich der Antragsteller und der von einer Abweichung in seinen Rechten Betroffene Parteistellung.Zumal Paragraph 63, Absatz eins, AWG 2002 im Zuge der Überprüfung von Stilllegungsmaßnahmen gemäß Paragraph 63, Absatz 2, AWG 2002 sinngemäß anzuwenden ist, haben auch in diesem Verfahren lediglich der Antragsteller und der von einer Abweichung in seinen Rechten Betroffene Parteistellung.
Schlagworte
Stilllegungsmaßnahmen Deponie; Parteistellung NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2015.34.0931.9Zuletzt aktualisiert am
07.12.2015