Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.08.2015Index
L82007 Bauordnung TirolNorm
VwGVG §28 Abs3 zweiter SatzRechtssatz
Das Vorliegen eines vermuteten Konsenses bei Altbauten setzt die begründete Vermutung voraus, dass das Gebäude in seiner derzeitigen Gestalt aufgrund einer nach der im Zeitpunkt der Erbauung in Geltung gestandenen Vorschrift erteilten Baubewilligung errichtet worden ist.
Schlagworte
Vermuteter KonsensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2015.40.1686.1Zuletzt aktualisiert am
28.09.2015