RS Lvwg 2015/8/3 LVwG-2015/40/1686-1

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Veröffentlicht am 03.08.2015
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

03.08.2015

Index

L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGVG §28 Abs3 zweiter Satz
BauO Tir 2011 §29 Abs1

Rechtssatz

Das Vorliegen eines vermuteten Konsenses bei Altbauten setzt die begründete Vermutung voraus, dass das Gebäude in seiner derzeitigen Gestalt aufgrund einer nach der im Zeitpunkt der Erbauung in Geltung gestandenen Vorschrift erteilten Baubewilligung errichtet worden ist.

Schlagworte

Vermuteter Konsens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2015.40.1686.1

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2015
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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