Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
08.09.2015Index
83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §37 Abs1Rechtssatz
Gemäß § 39 Abs 1 Z 4 AWG 2002 – diese Bestimmung gilt für das ordentliche als auch das vereinfachte Genehmigungsverfahren - ist dem Antrag auf Genehmigung gemäß § 37 AWG die Zustimmungserklärung des Liegenschaftseigentümers, auf dessen Liegenschaft die Behandlungsanlage errichtet werden soll, anzuschließen, wenn der Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist. Ohne Zustimmungserklärung darf keine Genehmigung erteilt werden (vgl Scheichl/Zauner/Berl, AWG 2002 (2015) § 39 Rz 18). Liegt keine Zustimmung des betroffenen Liegenschaftseigentümers vor, kommt diesem ein Recht auf Versagung der abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigung zu (vgl zum Bauverfahren VwGH 26.06.2013, 2011/05/0053). Der Liegenschaftseigentümer hat somit einen Anspruch auf Einholung seiner Zustimmung im Genehmigungsverfahren gemäß § 37 AWG 2002 und ist er dazu berechtigt, die Verletzung dieses Anspruchs – etwa in Form einer Beschwerde – zu bekämpfen.Gemäß Paragraph 39, Absatz eins, Ziffer 4, AWG 2002 – diese Bestimmung gilt für das ordentliche als auch das vereinfachte Genehmigungsverfahren - ist dem Antrag auf Genehmigung gemäß Paragraph 37, AWG die Zustimmungserklärung des Liegenschaftseigentümers, auf dessen Liegenschaft die Behandlungsanlage errichtet werden soll, anzuschließen, wenn der Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist. Ohne Zustimmungserklärung darf keine Genehmigung erteilt werden vergleiche Scheichl/Zauner/Berl, AWG 2002 (2015) Paragraph 39, Rz 18). Liegt keine Zustimmung des betroffenen Liegenschaftseigentümers vor, kommt diesem ein Recht auf Versagung der abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigung zu vergleiche zum Bauverfahren VwGH 26.06.2013, 2011/05/0053). Der Liegenschaftseigentümer hat somit einen Anspruch auf Einholung seiner Zustimmung im Genehmigungsverfahren gemäß Paragraph 37, AWG 2002 und ist er dazu berechtigt, die Verletzung dieses Anspruchs – etwa in Form einer Beschwerde – zu bekämpfen.
Schlagworte
Genehmigungsverfahren, vereinfachtes Verfahren, Optionsrecht, Parteistellung, Verlängerung des Einbringungszeitraumes, Delegation, Unzuständigkeit der belangten BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2015.37.1890.3Zuletzt aktualisiert am
28.09.2015