Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
05.10.2015Index
L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr TirolNorm
AVG §18Rechtssatz
Nach § 11 Abs 3 TGVG 1996 ist ein unbebautes Baugrundstück innerhalb von fünf Jahren ab der Ausstellung der Bestätigung nach § 25a Abs 2 leg cit dem der Flächenwidmung entsprechenden Verwendungszweck zuzuführen. Der Begriff „Ausstellung“ kann im Sinne der vorstehenden Ausführungen nur dahingehend verstanden werden, dass damit die Erlassung der Bestätigung und somit deren Zustellung an den Adressaten gemeint ist.Nach Paragraph 11, Absatz 3, TGVG 1996 ist ein unbebautes Baugrundstück innerhalb von fünf Jahren ab der Ausstellung der Bestätigung nach Paragraph 25 a, Absatz 2, leg cit dem der Flächenwidmung entsprechenden Verwendungszweck zuzuführen. Der Begriff „Ausstellung“ kann im Sinne der vorstehenden Ausführungen nur dahingehend verstanden werden, dass damit die Erlassung der Bestätigung und somit deren Zustellung an den Adressaten gemeint ist.
Schlagworte
Ausstellung Bestätigung; Fristenlauf; Behebung des BescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2015.11.1992.1Zuletzt aktualisiert am
09.11.2015