Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
12.10.2015Index
41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG §38aRechtssatz
Als solche bestimmten Tatsachen kommen zunächst einmal die konkreten Angaben der gefährdeten Person in Betracht, insbesondere auch Wahrnehmungen, die auf das Bevorstehen eines gefährlichen Angriffs der genannten Art schließen lassen. Auch das Erscheinungsbild der gefährdeten Person stellt.
Schlagworte
Betretungsverbot, GefahrenprognoseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2015.12.2281.4Zuletzt aktualisiert am
05.11.2015