RS Lvwg 2015/10/28 LVwG-2015/25/2324-2

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.2015
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.10.2015

Index

90/02 Führerscheingesetz
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §6
FSG 1997 §37 Abs1
FSG 1997 §37 Abs4 Z1
FSG 1997 §1 Abs3

Rechtssatz

Das notwehrfähige Individualrechtsgut Leben bezieht sich auf jenes der in Notstand befindlichen Person und nicht etwa eines ihr gehörenden Tieres. Dieses fällt unter das Rechtsgut Vermögen. Wenn das Verenden dieses Tieres nicht die wirtschaftliche Lebensmöglichkeit seines Besitzers unmittelbar bedroht, liegt kein rechtfertigender Notstand vor.

Schlagworte

Lenken eines KFZ ohne gültige Lenkberechtigung; Holen von Medikamenten für Pferd, das unter Koliken leidet, kein Notstand iSd § 6 VStG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2015.25.2324.2

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2015
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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