Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
28.10.2015Index
90/02 FührerscheingesetzRechtssatz
Das notwehrfähige Individualrechtsgut Leben bezieht sich auf jenes der in Notstand befindlichen Person und nicht etwa eines ihr gehörenden Tieres. Dieses fällt unter das Rechtsgut Vermögen. Wenn das Verenden dieses Tieres nicht die wirtschaftliche Lebensmöglichkeit seines Besitzers unmittelbar bedroht, liegt kein rechtfertigender Notstand vor.
Schlagworte
Lenken eines KFZ ohne gültige Lenkberechtigung; Holen von Medikamenten für Pferd, das unter Koliken leidet, kein Notstand iSd § 6 VStGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2015.25.2324.2Zuletzt aktualisiert am
09.12.2015