Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
09.11.2015Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §359b;Rechtssatz
Der Nachbar kann nur die Nichtanwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens geltend machen. Zusätzliche Einwände sind ihm verwehrt.
Schlagworte
Beschränkte Parteistellung des Nachbarn; aus nachträglicher Genehmigung einer teilweise illegal betriebenen Erweiterung erwächst keine Beschwer; Abweisung.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2015.16.2617.1Zuletzt aktualisiert am
28.12.2015