Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.11.2015Index
40/01 Verwaltungsverfahren;Norm
VStG §49;Rechtssatz
Ein im Namen des Beschuldigten durch seinen damaligen Arbeitgeber erhobener Einspruch ohne Kenntnis des Beschuldigten und damit auch ohne dessen Vollmacht ist rechtsungültig.
Schlagworte
Übertretung des BStMG – Beschwerde; Beschwerde Folge gegeben, Straferkenntnis behoben;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2015.25.2705.1Zuletzt aktualisiert am
29.12.2015