RS Lvwg 2015/11/11 LVwG-2015/25/2705-1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.2015
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

11.11.2015

Index

40/01 Verwaltungsverfahren;

Rechtssatz

Ein im Namen des Beschuldigten durch seinen damaligen Arbeitgeber erhobener Einspruch ohne Kenntnis des Beschuldigten und damit auch ohne dessen Vollmacht ist rechtsungültig.

Schlagworte

Übertretung des BStMG – Beschwerde; Beschwerde Folge gegeben, Straferkenntnis behoben;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2015.25.2705.1

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2015
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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