RS Vwgh 2004/10/21 2001/06/0083

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Veröffentlicht am 21.10.2004
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Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

RPG Vlbg 1996 §22 Abs2 lita idF 1999/043;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/06/0159

Rechtssatz

Bei der Anwendung des Begriffes der Kleinräumigkeit im Sinne des § 22 Abs. 2 lit. a Vlbg RPG ist das bauliche Vorhaben, für welches eine Ausnahmebewilligung begehrt wird, in dreidimensionaler Hinsicht und nicht bloß im Hinblick auf das Ausmaß der zu bebauenden Fläche zu beurteilen.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001060083.X03

Im RIS seit

18.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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