Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
02.12.2015Index
90/02 FührerscheingesetzNorm
StVO 1960 §5 Abs1Rechtssatz
Kein Beweisverwertungsverbot, wenn das am bewusstlosen Beschwerdeführer abgenommene Blut zu medizinischen Zwecken verwendet wurde
Schlagworte
kein Beweisverwertungsverbot bei Abnahme von Blut am Bewusstlosen zu medizinischen Zwecken; Lenken eines KFZ in durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand; Entziehung der LenkberechtigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2015.22.2550.4Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016