Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.12.2015Index
L8206 Energieeinsparung Heizung WärmeschutzNorm
TGHKG 2013 §9Rechtssatz
Bei der Änderung der Brennstofflagerung handelt es sich um eine wesentliche Änderung einer Gasanlage, welche einer Bewilligung der Behörde gem TGHKG 2013 §5 Abs1 bedarf.
Schlagworte
Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes; Änderung einer Brennstoffanlage; Bescheidadressat ist aktueller InhaberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2015:LVwG.2015.40.1491.11Zuletzt aktualisiert am
23.02.2016