Index
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/06/0159Rechtssatz
Die Herstellung einer Überdachung und eines Geräteraumes mit Aufstellung eines Hoftankes mit einer Fläche von 60 m2 und einem Volumen von 207,00 m3 ist nicht als ein kleinräumiges Vorhaben im Sinne des § 22 Abs. 2 lit. a Vlbg RPG zu qualifizieren, zumal das Bauvorhaben mit kleineren Transformatorenstationen, Bienenhäusern oder Geräteschuppen nicht vergleichbar ist.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001060083.X04Im RIS seit
18.11.2004