RS Lvwg 2016/3/2 LVwG-2015/20/2084-2

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Veröffentlicht am 02.03.2016
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.03.2016

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Es ist nicht zulässig, im Rahmen einer Beschwerde(vor)entscheidung das Leistungsgebot auf weitere Mitglieder der Personengemeinschaft auszudehnen und eine Partei dadurch erstmals in eine Schuldnerposition zu verweisen.

Schlagworte

Gesamtschuldner
Ermessen
Beschwerdevorentscheidung
Bescheidadressat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2016:LVwG.2015.20.2084.2

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2016
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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