Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
02.03.2016Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §6Rechtssatz
Es ist nicht zulässig, im Rahmen einer Beschwerde(vor)entscheidung das Leistungsgebot auf weitere Mitglieder der Personengemeinschaft auszudehnen und eine Partei dadurch erstmals in eine Schuldnerposition zu verweisen.
Schlagworte
GesamtschuldnerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2016:LVwG.2015.20.2084.2Zuletzt aktualisiert am
22.04.2016