RS Lvwg 2016/3/9 LVwG-2016/32/0195-7

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Veröffentlicht am 09.03.2016
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

09.03.2016

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Führt die Behörde von Anfang für alle Beteiligten unzweifelhaft ein Änderungsverfahren durch, obwohl versehentlich ein Antrag auf Neugenehmigung gestellt wurde, tatsächlich jedoch ein Änderungsansuchen beabsichtigt ist, und schließt sie das Verfahren mit einer Änderungsgenehmigung ab, so ist dies nicht rechtswidrig.

Schlagworte

Dienendes Grundstück stellt in der Regel keine Eigentumsgefährdung dar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2016:LVwG.2016.32.0195.7

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2016
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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