RS Vwgh 2004/10/21 2004/06/0086

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Veröffentlicht am 21.10.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/01 Sicherheitsrecht
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

BGKV 1993 §1;
SPG 1991 §10 Abs2 idF 2002/I/104;
VwRallg;

Rechtssatz

Eintragungen im Protokollbuch (eines Gendarmeriepostens) dienen bestimmungsgemäß dazu, den Geschäftsfall zu konkretisieren und den Akt auffinden zu können. Dabei handelt es sich nicht um "zutiefst meritorisches Handeln im Dienste der Strafjustiz (allenfalls auch der Sicherheitspolizei)", sondern vielmehr um eine behördeninterne Kanzleitätigkeit.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004060086.X06

Im RIS seit

25.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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