Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.05.2016Index
81/01 Wasserrechtsgesetz;Norm
WRG 1959 §9;Rechtssatz
Infolge der Rechtskraft des Zurückweisungsbescheides ist dessen tragende Begründung selbst dann bindend, wenn die Rechtsansicht im Zurückweisungsbescheid unrichtig gewesen wäre.
Schlagworte
Nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung; Keine Zustimmung der Grundeigentümer; Abweichungen sind fremden Rechten nachteilig; Missachtung der Bindungswirkung des Zurückverweisungsbescheides;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2016:LVwG.2016.34.0603.5Zuletzt aktualisiert am
06.02.2017