RS Vwgh 2004/10/21 2004/07/0153

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Veröffentlicht am 21.10.2004
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs2 litf;
WRG 1959 §32 Abs2;

Rechtssatz

§ 32 Abs 2 WRG 1959 zählt typische Formen von Einwirkungen - darunter in lit f die Ausbringung von Düngemitteln bzw Düngegaben auf landwirtschaftliche Nutzflächen - beispielhaft auf. Diese Bestimmung hat den Schutz des Grundwassers vor Stickstoffeintrag vor Augen und legt ab einer bestimmten Mengenschwelle eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht ausdrücklich fest.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070153.X03

Im RIS seit

15.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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