Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.06.2016Index
30/32 Steuern und Einkommen vom ErtragNorm
KommStG 1993 §5 Abs1Rechtssatz
Soweit der Dienstgeber bei einer verschuldeten Beitragsnachentrichtung sein Abzugsrecht nach §60 Abs 1 ASVG verloren hat, bleibt allerdings noch zu prüfen, ob ihn nun die Beitragslast trifft oder ob er die auf den Dienstnehmer an sich entfallenden Beiträge nicht auf anderem Weg vom Dienstnehmer erlangen kann. Soweit der Dienstgeber bei einer verschuldeten Beitragsnachentrichtung sein Abzugsrecht nach §60 Absatz eins, ASVG verloren hat, bleibt allerdings noch zu prüfen, ob ihn nun die Beitragslast trifft oder ob er die auf den Dienstnehmer an sich entfallenden Beiträge nicht auf anderem Weg vom Dienstnehmer erlangen kann.
Die höchstgerichtliche Rechtsprechung scheint dies zu verneinen. In diesem Zusammenhang hat der Oberste Gerichtshof etwa ausgesprochen, dass der Dienstgeber bei Verlust des Abzugsrechts den Dienstnehmer-Anteil auch im Wege der Aufrechnung nicht einbehalten kann (vgl zB OGH 09.07.1997, 3 Ob 15/96 ua). Zudem ist aus seiner Rechtsprechung zu folgern, dass der Dienstgeber bei Verlust des Abzugrechts den Dienstnehmer-Anteil endgültig selbst zu tragen hat (vgl OGH 16.05.1961, 4 Ob 60/61 ua). Der Verlust des Abzugsrechts bewirkt in diesem Falle einen Übergang der materiellen Beitragslast für die Dienstnehmer-Anteile auf den Dienstgeber. Der Dienstgeber erfüllt dann mit der Nachzahlung auch der Dienstnehmer-Beiträge eine materiell eigene Schuld und zivilrechtliche Regressansprüche sind ausgeschlossen (vgl Kietaibl, Sozialversicherungsrechtliche Rückabwicklung bei aufgedeckter Scheinselbständigkeit, ZAS 2006/26).Die höchstgerichtliche Rechtsprechung scheint dies zu verneinen. In diesem Zusammenhang hat der Oberste Gerichtshof etwa ausgesprochen, dass der Dienstgeber bei Verlust des Abzugsrechts den Dienstnehmer-Anteil auch im Wege der Aufrechnung nicht einbehalten kann vergleiche zB OGH 09.07.1997, 3 Ob 15/96 ua). Zudem ist aus seiner Rechtsprechung zu folgern, dass der Dienstgeber bei Verlust des Abzugrechts den Dienstnehmer-Anteil endgültig selbst zu tragen hat vergleiche OGH 16.05.1961, 4 Ob 60/61 ua). Der Verlust des Abzugsrechts bewirkt in diesem Falle einen Übergang der materiellen Beitragslast für die Dienstnehmer-Anteile auf den Dienstgeber. Der Dienstgeber erfüllt dann mit der Nachzahlung auch der Dienstnehmer-Beiträge eine materiell eigene Schuld und zivilrechtliche Regressansprüche sind ausgeschlossen vergleiche Kietaibl, Sozialversicherungsrechtliche Rückabwicklung bei aufgedeckter Scheinselbständigkeit, ZAS 2006/26).
In einem solchen Fall erfüllt der Arbeitgeber sohin seine eigene gesetzliche Verpflichtung und übernimmt nicht freiwillig eine grundsätzlich dem Dienstnehmer obliegende Beitragspflicht. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass es sich um Arbeitslohn handelt, der die Bemessungsgrundlage erhöht.
Schlagworte
Festsetzung der Kommunalsteuer; Firmenfahrzeug das privat genützt wird; nur Privatanteil der Bemessungsgrundlage zugerechnet; Festsetzung der Kommunalsteuer; SV-Dienstnehmerbeiträge;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2016:LVwG.2015.12.2927.5Zuletzt aktualisiert am
18.07.2016