RS Lvwg 2016/7/21 LVwG-2016/23/0248-5

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.2016
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

21.07.2016

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

VStG §45 Abs1 Z3
LMSVG 2006 §5 Abs2

Rechtssatz

Aufgrund der allgemeinen Verbreitung des Begriffes „Schnaps“ wird der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, bei Verwendung des Begriffs „Schnaps“ nicht generell an einen Obstschnaps iSd des Österreichischen Lebensmittelhandbuchs denken. Dies auch dann nicht, wenn ein gewisses Fruchtaroma im Zusammenhang mit dem Begriff „Schnaps“ verwendet wird.

Schlagworte

Irreführung; Bezeichnung; zur Irreführung geeignete Bezeichnung; Phantasiebezeichnung; Spirituosen; Kennzeichnung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2016:LVwG.2016.23.0248.5

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2016
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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