Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
02.12.2016Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §32 Abs1Rechtssatz
Wurde ein Objekt an die öffentliche Kanalisation angeschlossen, besteht kein Bedarf mehr für die Errichtung einer Kleinkläranlage und die Entsorgung der Abwässer auf andere Weise als über den öffentlichen Kanal widerspricht öffentlichen Interessen.
Schlagworte
öffentliche Kanalisation, Kleinkläranlage, öffentliches Interesse, Bedarf, der Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung war abzuweisen.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2016:LVwG.2016.34.1540.6Zuletzt aktualisiert am
19.01.2017