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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer erklärt, durch den angefochtenen Bescheid in seinem Recht "auf Durchführung eines gesetzeskonformen Verfahrens" verletzt zu sein. Die Verletzung von Verfahrensvorschriften als solches stellt keinen Beschwerdepunkt dar, sondern zählt zu den Beschwerdegründen. Mit der behaupteten Verletzung von Verfahrensvorschriften wird somit kein aus einer Rechtsnorm ableitbares subjektives Recht des Beschwerdeführers dargestellt (Hinweis B 16. September 1996, 96/15/0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004150134.X02Im RIS seit
26.01.2005