RS Lvwg 2017/1/30 LVwG-2016/32/2216-2

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

30.01.2017

Index

L82007 Bauordnung Tirol;
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Der redliche Bauführer, der mit eigenen Materialien auf fremden Grund gebaut hat, erwirbt Eigentum am fremden Grund, wenn dessen Eigentümer von der Bauführung gewusst und sie nicht sogleich untersagt hat.

Schlagworte

Beseitigungsauftrag; Grenzmauer; Gebäude; Stützfunktion; Redlickeit; Bauen auf fremden Grund;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2016.32.2216.2

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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