RS Lvwg 2017/3/24 LVwG-2016/37/2522-16

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.03.2017

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das VStG befasst sich in seinem § 14 Abs 2 mit der Wirkung des Todes eines rechtskräftig Bestraften auf die Vollziehbarkeit der Geldstrafe. Das VStG enthält aber keine Bestimmung über die Wirkung des Todes des Beschuldigten während des Verfahrens.Das VStG befasst sich in seinem Paragraph 14, Absatz 2, mit der Wirkung des Todes eines rechtskräftig Bestraften auf die Vollziehbarkeit der Geldstrafe. Das VStG enthält aber keine Bestimmung über die Wirkung des Todes des Beschuldigten während des Verfahrens.

Schlagworte

Tod des Beschuldigten; Einstellung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2016.37.2522.16

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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