Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.03.2017Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §14Rechtssatz
Das VStG befasst sich in seinem § 14 Abs 2 mit der Wirkung des Todes eines rechtskräftig Bestraften auf die Vollziehbarkeit der Geldstrafe. Das VStG enthält aber keine Bestimmung über die Wirkung des Todes des Beschuldigten während des Verfahrens.Das VStG befasst sich in seinem Paragraph 14, Absatz 2, mit der Wirkung des Todes eines rechtskräftig Bestraften auf die Vollziehbarkeit der Geldstrafe. Das VStG enthält aber keine Bestimmung über die Wirkung des Todes des Beschuldigten während des Verfahrens.
Schlagworte
Tod des Beschuldigten; Einstellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2016.37.2522.16Zuletzt aktualisiert am
06.04.2017