RS Lvwg 2017/5/3 LVwG-2016/S2/1934-28

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

03.05.2017

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Die Auftraggeberin darf sich bei einer vertieften Angebotsprüfung nicht mit den Erklärungen der Bieter zufrieden geben, sondern muss auf Grundlage dieser Erklärungen eine weitere Prüfung der Preise vornehmen.

Schlagworte

Vertiefte Angebotsprüfung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2016.S2.1934.28

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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