Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
04.05.2017Index
L92007 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung TirolNorm
MSG Tir 2010 §3 Abs2 litaRechtssatz
Im gegenständlichen Fall liegt eine a limine Zurückweisung vor. Die von der belangten Behörde vorgenommene Prüfung des Sachverhaltes hat ergeben, dass die Beschwerdeführerin eben gerade nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes fällt und ihr Antrag somit der inhaltlichen Prüfung nicht zugänglich ist.
Schlagworte
EU-Anmeldebescheinigung; Fiktive Erwerbstätigeneigenschaft; Schwangerschaft; keine Krankheit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2017.45.0527.6Zuletzt aktualisiert am
30.06.2017