Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.06.2017Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;Norm
BAO §4 Abs1Rechtssatz
Hinsichtlich des Zeitpunktes der Entstehung des Abgabenanspruches der Müllkostenbeiträge war auf die Formulierung in der Müllgebührenordnung der Gemeinde abzustellen. Demnach entsteht die Gebührenpflicht für neu errichtete oder wiederaufgebaute Gebäude, die erst nach der Festsetzung des betreffenden Baukostenteilbeitrages erstmalig benützt werden, wenn der Eigentümer des neu errichteten oder wiederaufgebauten Gebäudes oder dessen Gehilfen eine der in § 1 genannten Anlagen das erste Mal benützt. Bei Um- und Zubauten entsteht die Abgabenpflicht binnen eines Jahres ab Rechtskraft der Baubewilligung, welche sich jedoch weiter hinausschieben kann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt weder eine Benutzung des umgebauten Gebäudes oder Zubaus erfolgte, noch im Zusammenhang mit dem Um- bzw Zubau eine der in § 1 genannten Anlagen in Anspruch genommen wurde.Hinsichtlich des Zeitpunktes der Entstehung des Abgabenanspruches der Müllkostenbeiträge war auf die Formulierung in der Müllgebührenordnung der Gemeinde abzustellen. Demnach entsteht die Gebührenpflicht für neu errichtete oder wiederaufgebaute Gebäude, die erst nach der Festsetzung des betreffenden Baukostenteilbeitrages erstmalig benützt werden, wenn der Eigentümer des neu errichteten oder wiederaufgebauten Gebäudes oder dessen Gehilfen eine der in Paragraph eins, genannten Anlagen das erste Mal benützt. Bei Um- und Zubauten entsteht die Abgabenpflicht binnen eines Jahres ab Rechtskraft der Baubewilligung, welche sich jedoch weiter hinausschieben kann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt weder eine Benutzung des umgebauten Gebäudes oder Zubaus erfolgte, noch im Zusammenhang mit dem Um- bzw Zubau eine der in Paragraph eins, genannten Anlagen in Anspruch genommen wurde.
Schlagworte
Verjährung; Müllgebühr; Einmaligkeit des Abgabenanspruches; Bemessungsgrundlage;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2016.20.1625.14cZuletzt aktualisiert am
20.07.2017